Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer Bürgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geäußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben. [0]
Auf erneuten Druck unserer Rechtsanwälte ist das Schreiben des Generalbundesanwalts (GBA) Harald Range die Antwort auf die Strafanzeige der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR), des Chaos Computer Clubs (CCC), des Digitalcourage e. V. und vier Einzelpersonen vom 3. Februar 2014. Sie richtet sich gegen die Bundesregierung und beinhaltet die Vorwürfe strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation. [1]
Fast eineinhalb Jahre nach der Strafanzeige reagierte der Generalbundesanwalt nun erstmals inhaltlich und ausführlicher mit einem Schreiben, in dem er erläuterte, warum er derzeit kein offizielles Ermittlungsverfahren einleiten will, allerdings Hinweise weiter geprüft würden. Eine abschließende Entscheidung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei noch nicht ergangen.
Er begründete darin seine anhaltende Inaktivität mit dem „Fehlen an zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Straftaten. Während der GBA lang und breit in Bezug auf das Ausspionieren von Merkels Mobiltelefon ausführte, daß er keinerlei Ansätze für Ermittlungen sah, veröffentlichte Wikileaks bereits weitere Beweise für das umfassende Ausspionieren durch die Geheimdienste. [2],[5] Range sah sich jedoch außer Stande, „Zugangsmöglichkeiten zu den von Edward Snowden an verschiedene Medien übergebenen ‚Original‘-Dokumenten“ zu erlangen. Die in der Strafanzeige und weiteren Schriftsätzen von uns ausführlich dokumentierten Belege für die Totalüberwachung der Bevölkerung waren ihm nur zwei dürftige Absätze wert.
CCC-Sprecher Falk Garbsch erklärt dazu: „Jeder Zeitungsleser weiß offenbar mehr über die Spionage gegen Bevölkerung und Regierung als der Generalbundesanwalt. Seine Arbeitsverweigerung ist ein rein politisches Versagen. Offensichtliche Fakten und Belege werden ignoriert.“
Die Bürgerrechtsorganisationen fordern daher nochmals nachdrücklich, daß der Generalbundesanwalt seinen Pflichten als oberster Ankläger endlich nachkommt und unverzüglich Strafermittlungen einleitet, die gebotenen Beweise erhebt und insbesondere Edward Snowden als sachverständigen Zeugen vernimmt.
Die Präsidentin der ILMR, Fanny-Michaela Reisin, kommentiert die Verschleppung der Ermittlungen durch den GBA: „Die Liga kritisiert seit Jahren die Unverträglichkeit von Geheimdiensten mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Dass die Bundeskanzlerin und ihre Regierung mit Bezug auf Geheimverträge unverhohlen vor unser aller Augen geltendes Verfassungsrecht bricht und auch noch die Gewaltenteilung aussetzt, ist genauso unerträglich wie die Blockade der nach den Snowden-Enthüllungen zwingend erforderlichen Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft. Das erinnert an Regierungshandeln der Weimarer Republik, das totalitären Verhältnissen den Weg bereitete.“
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Hintergrund:
Am 3. Februar 2014 ist namens der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V., des Chaos Computer Clubs e. V. und von Digitalcourage e. V. sowie mehreren unmittelbar Verletzten Strafanzeige gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienstes sowie gegen den Bundesinnenminister, die Bundeskanzlerin und weitere Verantwortliche erhoben worden. Der Strafanzeige haben sich in der Folgezeit sechs weitere NGOs und 1.848 Einzelpersonen angeschlossen.
Mit einem weiteren Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 4. Juni 2014 wurde die Strafanzeige erweitert. Grundlage waren Veröffentlichungen über Operationen der NSA, die einen vom CCC betriebenen Server des Anonymisierungsnetzes Tor gezielt erfaßt und gespeichert hatten.
Nach weiteren zahlreichen Veröffentlichungen und anhaltender Untätigkeit des GBA erweiterten die NGOs anläßlich des zweiten Snowden-Jubiläums die Strafanzeige erneut.
Für weitere rechtliche Informationen stehen die Rechtsanwälte H.-Eberhard Schultz und Claus Förster Tel.: 030/43725026 (außerhalb der Bürozeiten unter 0172 4203768) zur Verfügung.