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Strafanzeige gegen Massenüberwachung der Geheimdienste: Wir lassen nicht locker.

2015-06-04 22:54:00, webmaster

Zwei Jahre nach Beginn der Snowden-Enthüllungen ist es längst überfällig, daß der Generalbundesanwalt die Erkenntnisse aus den Geheimdienstaffären für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage und Massenüberwachung nutzt, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen. Wir wenden uns daher mit einem Schriftsatz an den Generalbundesanwalt und erweitern erneut unsere Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen der geheimdienstlichen Vollüberwachung der Bevölkerung.

Beim Generalbundesanwalt Harald Range wurde heute Gegenvorstellung erhoben und erneut beantragt, wegen der geheimdienstlichen Massenüberwachung endlich Ermittlungen aufzunehmen. Strafanzeige hatten wir bereits am 3. Februar 2014 erstattet und in den folgenden Monaten erweitert, insbesondere wegen der dokumentierten Überwachung eines CCC-Tor-Servers. [1] Anstatt aber Ermittlungen einzuleiten, hat der Generalbundesanwalt den Sachverhalt bloß unter „weitere Beobachtung“ gestellt. Bis heute ist kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Daher sehen wir uns gezwungen, erneut tätig zu werden.

Wir fordern weiterhin, Edward Snowden nicht nur als Zeugen zu befragen, sondern ihm freies Geleit und Schutz vor der Auslieferung in die USA zu garantieren.

Seit der Strafanzeige sind durch den NSA-BND-Untersuchungsausschuss und viele internationale Medienberichte zahlreiche neue Erkenntnisse in der Überwachungsaffäre ans Tageslicht gekommen, die vom Generalbundesanwalt nicht weiterhin ignoriert werden dürfen. Das Eingeständnis des Kanzleramtes, bereits seit dem Jahr 2008 von den Überwachungs- und Spionageaktivitäten gewusst zu haben, verpflichtet ihn zur Aufnahme von Ermittlungen gegen den entgrenzten Geheimdienstapparat.

Das Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin und die Wirtschaftsspionage gegen Politiker, Regierungen und Unternehmen sind natürlich willkommene Ablenkungen von der gewohnheitsmäßigen Zusammenarbeit der internationalen Geheimdienste bei der massenhaften Überwachung. Doch die wahren Opfer sind wir, ist unsere Gesellschaft, ist unsere Demokratie.

Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten, denn die Beweislage ist zumindest für den Verdacht auf strafbare Handlungen erdrückend.


Hintergrund:

Am 3. Februar 2014 ist namens der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V., des Chaos Computer Clubs e. V. und von Digitalcourage e. V. Strafanzeige gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeamtes für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienstes, sowie gegen den Bundesinnenminister, die Bundeskanzlerin und weitere Verantwortliche erhoben worden. Der Strafanzeige haben sich in der Folgezeit sechs weitere Vereinigungen und 1.848 Einzelpersonen angeschlossen.

Für weitere Informationen steht Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz unter 0172 4203768 zur Verfügung. Der Schriftsatz ist bei ihm verfügbar.

Links:

[1] Neue Dokumente belegen Überwachung: CCC erweitert Strafanzeige gegen Geheimdienste und Bundesregierung

[2] We won’t back down