Das Bundesinnenministerium versucht offenbar eine öffentliche Diskussion der sogenannten Anforderungen der Sicherheitsbehörden an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten zu vermeiden. Zumindest hat man vergessen, die Anforderungen zu begründen und sie der Öffentlichkeit überhaupt mitzuteilen.
Laut einem bislang nicht öffentlichen Papier der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben die deutschen Sicherheitsbehörden ihre Anforderungen an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten definiert. Schade nur, daß sie es offenbar versäumt haben, diese der öffentlichen Diskussion und somit der demokratischen Meinungsfindung zuzuführen.
Wir helfen dem mal ein bißchen nach und veröffentlichen den 'Fragebogen zu den Anforderungen der Sicherheitsbehörden an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten', der mit kurzer Fristsetzung derzeit den Telekommunikationsunternehmen und Verbänden zugestellt wurde.
In der Anlage sind die 'Anforderungen' der Sicherheitsbehörden aufgelistet.