Das Bundesinnenministerium versucht offenbar eine öffentliche Diskussion der sogenannten Anforderungen der Sicherheitsbehörden an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten zu vermeiden. Zumindest hat man vergessen, die Anforderungen zu begründen und sie der Öffentlichkeit überhaupt mitzuteilen.