Am Dienstag, dem 9. Juli, beginnt das Verfahren gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es geht um die europaweite Zukunft der Vorratsdatenspeicherung und um das Verhältnis zwischen europäischen Menschenrechten und Überwachungsmaßnahmen.
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden.
Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt nachdrücklich das Anliegen des Offenen Briefes und setzt sich für das Recht für jedermann ein, weiterhin unbeobachtet und frei kommunizieren zu können. Nachdem die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als verfassungswidrig verworfen wurde, ist es Aufgabe der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sich dafür einzusetzen, daß endlich auch die EU-Richtlinie abgeschafft wird.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Auf vielfältige Nachfrage hin stellen wir sie hiermit gern der Öffentlichkeit zur Verfügung.
In einem offenen Brief wenden sich die European Digital Rights Initiative (EDRi) und Privacy International an die britische EU-Ratspräsidentschaft und an die Kommissare für Informationsgesellschaft und Medien sowie Justiz, Freiheit und Sicherheit. Hintergrund ist die morgige außerordentliche Sitzung zur Vorratsdatenspeicherung in der EU.
Das Bundesinnenministerium versucht offenbar eine öffentliche Diskussion der sogenannten Anforderungen der Sicherheitsbehörden an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten zu vermeiden. Zumindest hat man vergessen, die Anforderungen zu begründen und sie der Öffentlichkeit überhaupt mitzuteilen.
Der kleinste deutsche Mobilfunknetzbetreiber o2 hat heute seine Kunden per Kurznachricht dazu aufgefordert, online neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
Bürgerrechtler fordern: Keine generelle und verdachtslose Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der Bevölkerung
Trotz zahlreicher Proteste hat das EU-Parlament heute der Lockerung des Datenschutzes in der EU zugestimmt.
Unterzeichnen Sie den Offenen Brief internationaler Bürgerrechts-Organisationen an das EU-Parlament!