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Chaos Computer Club unterzeichnet Offenen Brief an die Bundesjustizministerin

2010-04-20 07:12:00, 46halbe

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt nachdrücklich das Anliegen des Offenen Briefes und setzt sich für das Recht für jedermann ein, weiterhin unbeobachtet und frei kommunizieren zu können. Nachdem die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als verfassungswidrig verworfen wurde, ist es Aufgabe der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sich dafür einzusetzen, daß endlich auch die EU-Richtlinie abgeschafft wird.

Der CCC-Sprecher Andreas Bogk kommentiert: "Es ist an der Zeit, den Irrweg einer verdachtslosen Speicherung der Kommunikations- und Lokationsdaten aller Menschen zu beenden und die Überwachungsregelungen nun auf europäischer Ebene zu kippen. Eine europaweite Vereinheitlichung des Quick-Freeze-Verfahrens ist und bleibt für die Strafverfolgung zielführender als die pauschale Verdächtigung aller Bürger. Wir fordern von der FDP das, was sie vor der Wahl versprochen hat – die Bürgerrechte zu stärken. Und dazu gehört ein klares Nein zur Vorratsdatenhaltung."



Der Brief an die Bundesjustizministerin vom 19. April 2010 im Wortlaut:

Bundesministerin der Justiz
Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

kaum hat das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, wird von nicht Wenigen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, daß Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internets nachvollziehbar sein.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z. B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen) von über achtzig Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -mißbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben steigen gegenüber den bisherigen Schätzungen deutlich und sind ohne Erstattungsregelung von den über sechstausend betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.

Untersuchungen belegen, daß bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, daß eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung.

Rechtsexperten erwarten, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Anschluß an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für unvereinbar mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention erklären wird. EU-Justizkommissarin Viviane Reding und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström haben bereits eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta angekündigt.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die Forderungen nach
einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, sich ungeachtet eines möglichen
Vertragsverletzungsverfahrens grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren. Stattdessen rufen wir Sie auf, sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, damit jeder europäische Staat wieder selbst über die Gewährleistung des Kommunikationsgeheimnisses seiner Bürgerinnen und Bürger entscheiden kann. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit freundlichen Grüßen,

1. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
2. Aktion Freiheit statt Angst e. V.
3. Attac Deutschland
4. Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e. V.
5. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)
6. Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e. V.
7. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V.
8. Chaos Computer Club e. V.
9. Deutsche AIDS-Hilfe e. V.
10. Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di
11. Deutscher Journalisten-Verband e. V.
12. Deutscher Presserat
13. DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
14. DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e. V.
15. DVD – Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V.
16. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.
17. Ev. Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e. V.
18. FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
19. FoeBuD e. V.
20. Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) e. V.
21. Forum Menschenrechte e. V.
22. Free Software Foundation Europe e. V.
23. FREELENS e. V.
24. Freie Ärzteschaft e. V.
25. Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD)
26. Humanistische Union e. V.
27. IALANA
28. IG Bauen-Agrar-Umwelt
29. Internationale Liga für Menschenrechte e. V.
30. Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V.
31. Lesben- und Schwulenverband LSVD
32. Magistrats européens pour la Démocratie et les Libertés – MEDEL
33. naiin – no abuse in internet e. V.
34. NAV-Virchow-Bund – Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V.
35. Netzwerk Neue Medien e. V.
36. netzwerk recherche e. V.
37. Neue Richtervereinigung e. V.
38. Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
39. PRO ASYL e. V.
40. Reporter ohne Grenzen e. V.
41. Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
42. Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren VFLL e. V.
43. Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e. V.
44. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
45. Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
46. Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V.
47. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Fußnoten und Belege:
1. Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (pdf)

2. Stellungnahme Deutschlands (pdf), Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (pdf)

3. Die Cybercrime-Konvention

4. Aufklärungsrate 2007 (pdf)

5. Aufklärungsrate 2008 (pdf)

6. Aufklärungsrate 2009 (pdf)

7. Meinungsumfrage zur Vorratsdatenspeicherung (pdf)


Über den AK Vorrat:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, die sich für den Schutz unserer Freiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Wir wehren uns gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und
Geschäftspartnern dem Risiko eines Bekanntwerdens aussetzt und dadurch unzumutbar behindert. Der Arbeitskreis hat die mit über
34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.