Nach der Klage des Rechtsanwaltes Michael Schwarz gegen die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in den Reisepaß ist nun auch Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. “Endlich beginnt jetzt die schon lange überfällige gesellschaftliche Debatte und die gerichtlichen Schritte gegen die biometrische Vollerfassung der Bevölkerung”, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC).
Am 28. Januar 2008 wandte sich nun die bekannte Schriftstellerin Juli Zeh gegen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Meldeamt. Sie begründet die Verfassungsbeschwerde [1] unter anderem damit, daß durch die EU-Verordnung das deutsche Parlament umgangen wurde. Gesetzgeberische Initiativen, für die es voraussichtlich keine parlamentarische Mehrheit geben wird, werden auf die europiäische Ebene gehoben. Dieser sogenannte europäische Umweg wurde maßgeblich vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily vorangetrieben.
Die Gründe für Schilys Vorgehen sieht Zeh in seinem privaten wirtschaftlichen Engagement. Daß er “nach dem Ausscheiden aus dem Amt Aufsichtsratsmitglied der Byometric Systems AG” wurde, hält Zeh für besorgniserregend. Der CCC wies schon vor Monaten auf diese Verquickung privater und wirtschaftlicher Interessen hin. [2] Schily war ebenso Aufsichtsratsmitglied und Anteilseigner des Biometrieherstellers SAFE ID solutions AG sowie rechtlicher Berater der Siemens AG. [3] Schily weigert sich bis heute, seine gesamten Nebeneinkünfte als Bundestagsmitglied offenzulegen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die überstürzte Einführung der biometrischen Personaldokumente vor allem den Privatinteressen einzelner Amtsträger dient, kommentierte Dirk Engling. Offensichtlich wurde die unter Sicherheitgesichtspunkten vollkommen sinnlose Technologie zum Sichern von privaten Bezügen durchgepeitscht – ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürger und mit enormen Kosten.
Der CCC unterstützt die Klage von Rechtsanwalt Schwarz und ruft Betroffene dazu auf, ebenfalls juristische Schritte gegen die erkennungsdienstliche Behandlung auf dem Meldeamt einzuleiten. Schwarz hat seine Klagebegründung unter [4] veröffentlicht.