In a substantial report to the Bundesverfassungsgericht (BVerfG, German constitutional court) the Chaos Computer Club (CCC) has studied the impacts of the so-called "Hacker Paragraph", a change to the penal code. The CCC comes to the conclusion, that clause 202c is unsuitable and even runs contrary to the legislator's intended goal.
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
Der Chaos Computer Club betrachtet den Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechtes in Zusammenhang mit Computersystemen als Gefährdung der Computersicherheit.