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Seiten mit dem Tag: »202c«

Publikationen

§ 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sogenannten Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, daß der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.

Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

CCC: Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechtes ist Gefährdung der Computersicherheit

Der Chaos Computer Club betrachtet den Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechtes in Zusammenhang mit Computersystemen als Gefährdung der Computersicherheit.

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