Wieder einmal fordern große Telekommunikationsunternehmen – darunter die Telekom – sich den Datenverkehr doppelt bezahlen zu lassen und gefährden damit erneut die Netzneutralität. Zusammen mit epicenter.works und der EDRi veröffentlicht der Chaos Computer Club (CCC) ein Papier, um über die vielen Falschinformationen der Industrie aufzuklären. Dieser Angriff auf die Netzneutralität würde den Zugang zu Inhalten und damit die Grundpfeiler des Internets grundlegend verändern; eine Gleichbehandlung aller Inhalte und Anbieter muss weiterhin sichergestellt werden.
Nachdem die Forderung nach Netzgebühren bereits von zehn Jahren von der „International Telekom Union“ (ITU) als brandgefährlich abgelehnt wurde, will die Europäische Kommission Anfang nächsten Jahres eine neuerliche Konsultation zur Einführung von Durchleitegebühren für Inhalteanbieter abhalten. Diesmal müssen die Tech-Riesen als Türöffner für die Selbstbedienungsmasche herhalten – mit den immer gleichen haltlosen Argumenten, wie das gemeinsame Papier von CCC, EDRi und epicenter.works zeigt.
Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 zu den Zero-Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafon Pass“ sollte klar sein, das jegliche Angriffe auf die Netzneutralität nicht rechtens sind. Damit sollte die gesamte Diskussion eigentlich erledigt sein, aber die Lobbyisten der Telekommunikations-Industrie wettern gegen den Rechtsstaat und wagen einen neuen Anlauf – schließlich winkt ein potentieller Milliardenmarkt der digitalen Wegelagerei.
Die Forderungen werden aktuell durch Thierry Breton vorangetrieben, seines Zeichens EU-Digitalkommissar und Ex-Chef der „France Telekom“. Obwohl es massive Kritik von Zivilgesellschaft, Verbraucherschützern, mehreren wissenschaftlichen Studien und den Regulierungsbehörden gibt, hält er unbeirrt an der Forderung der Telekommunikations-Lobby fest. Über die Weihnachtsfeiertage soll es eine vertrauliche Umfrage unter der Telekommunikationsunternehmen und den großen Internetfirmen geben. Andere Betroffene sollen dabei anscheinend nicht zu Wort zu kommen, obwohl öffentlich-rechtliche Medienhäuser oder Internetknoten ein neutraleres Bild des Inter-Connection-Marktes zeichnen könnten.
Seit den Urzeiten des Internets bezahlen normalerweise Nutzer für ihren Internetzugang bei ihrem ISP, Inhalteanbieter bezahlen für ihre Infrastruktur in ihren Rechenzentren oder bei ihren ISPs. Schließlich teilen sich die ISPs die Verbindungsgebühren zwischen den Rechenzentren und den dafür benötigten Strom und die Verkabelung.
Obwohl die Internetprovider seit Jahren Milliardengewinne einstreichen, bekommen sie offensichtlich den Rachen nicht voll: Besonders erfolgreiche Anbieter, die den Endkunden begehrte Dienste anbieten, sollen nun neben ihren eigenen Kosten auch noch den ISPs der Konsumenten ein Schutzgeld bezahlen, um sie überhaupt erreichen zu können.
Diese Strategie, sich Zubrote an Nutzern zu verdienen, die bezahlte Dienste auch wirklich nutzen, hat Tradition. Endnutzer kennen den Effekt, als sogenannte „Poweruser“ extra zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie ihre bezahlte Bandbreite tatsächlich ausnutzen. Aber diesmal sind die großen Inhalteanbieter als wahrscheinlich lukrativeres Opfer dran.
Doch wie bereits vor zehn Jahren vielfach festgestellt wurde, stehen diese Forderungen im krassen Konflikt mit der Netztneutralität. Diese garantiert, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob Inhalteanbieter Geld an den Internetanbieter der Nutzer zahlen.
Auch wenn die Regelung vorerst nur große Tech-Konzerne treffen soll, würde dadurch einer Abkehr vom grundlegend demokratischen Gedanken der Sender-Freiheit Tür und To geöffnet. Einerseits sind Anbieter wie öffentlich-rechtliche Internetangebote häufig genauso bandbreitenintensiv wie Netflix & Co. Ebenso müssten große „Content Distribution Networks“ zwangsläufig ihre Preise auch für kleine und mittelständige Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder Universitäten erhöhen.
Im Endeffekt werden alle Kosten auch direkt an die Kunden weitergereicht, diese zahlen somit letztlich dreifach: für ihren Internetanschluss, das Inhaltsangebot und nun auch für die neu dazukommenden Durchleitekosten. Letztendlich profitieren direkt nur die großen Telekomkonzerne.
Wenn man die Idee zu ende denkt, würden Tech-Riesen über Rabatte vergleichsweise günstig davonkommen, den kleinere und neue Anbieter nicht wahrnehmen können. Indirekt führte ein solcher Strafzoll auf das Anbieten von Inhalten somit zu einer weiteren Konzentration auf wenige Internetkonzerne, die sich einen Zugang zum Endkunden leisten können und erschwert neuen Angeboten den Markteintritt.