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o2 ändert Vertragsbedingungen zur Vorratsdatenspeicherung

2005-04-04 00:00:00, webmaster

Der kleinste deutsche Mobilfunknetzbetreiber o2 hat heute seine Kunden per Kurznachricht dazu aufgefordert, online neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Vorrangig handelt es sich um die Zustimmung zur Verwendung der Verkehrsdaten, die im Rahmen der sog. Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung des Telekomunikationsgesetzes (TKG) nun für einen Zeitraum von sechs Monaten vorgehalten werden müssen.

Interessant ist hierbei, daß o2 explizit auch das Recht zur Verarbeitung von Standortdaten seiner Nutzer einfordert. Datenschützer hatten in der Vergangenheit immer wieder gerätselt, ob die schwammigen Formulierungen des Gesetzgebers die Phantasien der Sicherheitsbehörden hinsichtlich umfassender Bewegungsprofile aller Mobilfunknutzer umsetzen oder nicht.

Die Formulierung "zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen und Teledienste" beinhaltet hier offensichtlich eine Auslassung; korrekt muß es "zur bedarfsträgergerechten Gestaltung" heißen.

Die sich bietende Chance konnte die Marketingabteilung des Unternehmens offensichtlich nicht unergriffen lassen: Bei der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung – die der Konzern euphemistisch als "neue gesetzliche Datenschutzbestimmungen" ins Gegenteil verkehrt – stimmen die Kunden zeitgleich der Nutzung der Kundenstammdaten zu Werbe- und Marktforschungszwecken zu. Als kleinen Anreiz vergibt der Konzern für die Einwilligung Punkte des hauseigenen Rabattpunktesystems.

Material zur Telekommunikationsüberwachung

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