Anläßlich der Popkomm mußten sich am Dienstagabend die vermeintlich populärsten Musikläden für in Deutschland lebende Netznutzer einer längeren Untersuchung unterziehen. Drei Blogger aus Berlin posteten anschließend ihre Ergebnisse darüber, wem überhaupt die Angebote zugänglich sind und wie man mit den gekauften Musikstücken umgehen kann. Ihr Urteil: Ausschließend und restriktiv.
Auf netzpolitik.org ist der vollständige Bericht über die Stores von Apple, Microsoft, T-Online, AOL, Sony und MediaMarkt. Als "sympathische Ausnahme" wird zuletzt das Label finetunes vorgestellt.
Das Ergebnis ist eigentlich ziemlich enttäuschend. Als Apple- und Linux-Nutzer wurden wir beim Microsoft- und Sony-Store schon mal nicht zugelassen. Wir mußten extra ein altes Windows 2000 booten, damit wir via Internet Explorer überhaupt sehen konnten, was sich hinter dieser Seite befindet. Mit allen Sicherheitsrisiken, die dabei auftreten können. Alle größeren Stores (bis auf Apple und Sony) bieten fast ausschließlich Lieder im "Windows Media Audio"-Format (WMA) an. Diese sind nur mit dem Windows Media Player (analog der Musicline Media Player) abspielbar und besitzen allerlei Restriktionen im Umgang damit. Allein die Einschränkung auf den einen Player, wegen dem Microsoft in der Verknüpfung mit Windows von der EU Kartellprobleme bekam, schränkt den Wettbewerb ein.
Verbrauchern wird die Wahlfreiheit genommen, selbst zu entscheiden, welchen Player sie nutzen wollen. Ein Paradigmenwechsel hin zu Digital Rights Management ist der Vertrieb von Lizenzen. Man erwirbt keinen physischen Tonträger mehr, mit dem weitgehend machen kann, was man will, solange keine Urheberrechte verletzt werden. Aber eine Weitergabe, der Verleih oder der Verkauf einer Platte oder CD ist ganz legal. Mit DRM erwirbt man nur noch Nutzungslizenzen – Nutzungseinschränkungen, die genau dies verhindern sollen. Aus Verbrauchersicht bedeutet das eine massive Einschränkung im Konsumverhalten.