Der Chaos Computer Club begrüßt ausdrücklich den gestern vorgelegten Tätigkeitsbericht von Peter Schaar (BfD)
Der Chaos Computer Club begrüßt ausdrücklich die betriebene Aufklärung von Peter Schaar (BfD) zum Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung, welche seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. Dezember 1983 Verfassungsrang besitzt. Er wirkt dem Trend der Gleichgültigkeit großer Teile der Bevölkerung entgegen, die in der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten scheinbar keine Gefahr sieht und dem Staat dabei blind vertraut. Die Ursache dürfte darin liegen, dass die damit verbundenen Risiken durch die Politik heruntergespielt werden und eine angebliche Notwendigkeit vorgegaukelt wird, beispielsweise durch Schüren unterschiedlicher Ängste.
Im Rahmen des heute erstmals von ihm vorgelegten Tätigkeitsberichtes hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sich gegen eine "vorschnelle" Einführung von Pässen mit gespeicherten Körpermerkmalen schon in diesem Jahr gewandt. Es könne nicht sein, dass man "unausgereifte Techniken und unsichere Verfahren" einführe, nur weil die USA ansonsten mit verschärften Einreisebestimmungen drohten. Sorgfalt müsse hier vor Schnelligkeit gehen.
Der CCC schließt sich dieser Kritik ausdrücklich an und befürwortet auch die Stellungnahmen zu den Spannungsfeldern Lauschangriffe, Vorratsdatenspeicherung, ALG II, Genetischer Fingerabdruck, Datenschutzrecht und Europäischer Datenschutz.
Otto Schily scheint mit einer vorschnellen Einführung ab Ende 2005 die Sicherheit der Bürger leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Durch unausgereifte Technik wird ein Missbrauch quasi vorprogrammiert; bei ausgereifter Technik verliert das Individuum nicht nur die Kontrolle über seine Daten und damit über sein Schicksal, sondern es entsteht eine Scheinsicherheit, da durch Verwaltungschaos oder Korruption weiterhin falsche Identitäten mit echten Pässen möglich sind.
Der Innenminister sollte die professionelle Einschätzung des BfD endlich ernst nehmen und nicht als vermeintlich "inkompetent" abtun. Statt sich über die durch die Verfassung garantierten Grundrechte hinwegzusetzen um die Einführung einer unausgereiften Technik zu forcieren, sollten sämtliche Spezifikationen für einen angemessenen Überprüfungszeitraum der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegensatz zum Datenschutz besitzt die innere Sicherheit ein politisches Mandat, so dass die informationelle Selbstbestimmung leider eher als lästig angesehen wird.
Entsprechend äußerte sich auch Otto Schily: "Im Zweifelsfall gehe Sicherheit vor Datenschutz." Allerdings scheint hier das alte Zitat von Benjamin Franklin in Vergessenheit geraten zu sein: "Wer die Freiheit aufgibt, um ein wenig Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."