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Gesetzentwurf: Deutsch für Fortgeschrittene

2003-02-11 00:00:00, sz

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vom November letzten Jahres besticht durch klar verständliches Deutsch.

Wer sich mit den geplanten Änderungen des Urheberrechts in Deutschland beschäftigen möchte, kommt nicht umhin, einen Blick in die entsprechenden Gesetzentwürfe zu werfen. Doch selbst, wenn man den passenden Entwurf im Internet gefunden hat, muß man ihn erst noch verstehen; denn die Sätze des Gesetzestextes sind selten kürzer als sechs Zeilen und bestechen durch eine besonders klare, für jedermann verständliche Sprache.

Eine kleine Kostprobe aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (Seite 10, §95a (2), Satz 2): Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Im dem vorgenannten Gesetzentwurf wird die Umgehung von "wirksamen technischen Maßnahmen" zum Schutz eines Werkes - also beispielsweise die Umgehung eines Digital Rights Managements (DRM) - verboten, wenn der Rechtsinhaber nicht zustimmt. Dadurch könnte beispielsweise ein Käufer einer kopiergeschützten CD keine Privatkopien mehr anfertigen, ohne sich strafbar zu machen.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Rechtekontrolle gibt es bei uns und bei privatkopie.net.

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