Am vergangenen Freitag hat der Bundestag ein Gesetz gegen die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" zur unbefugten Überwindung von Zugangssicherungen für Fernseh- und Radiosendungen sowie "von Diensten der Informationsgesellschaft" verabschiedet.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten. Das Gesetz zielt in erster Linie auf den Pay-TV-Bereich ab, findet aber auch Anwendung für zukünftige "zugangskontrollierte" Dienste aller Art. Nach dem neuen Gesetz sind die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von "Umgehungsvorrichtungen", aber auch der Besitz sowie die Wartung und der Austausch von solchen Vorrichtungen zu gewerbmäßigen Zwecken verboten. Verboten ist auch die Werbung (Absatzförderung) von Umgehungsvorrichtungen. Bestraft werden kann ein Verstoß mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. einem Bußgeld von 50.000 Euro.
Direkt betroffen von dem Gesetz sind Leute, die beispielsweise modifizierte Smart-Cards oder Programme zum Entschlüsseln anbieten oder dafür werben. Private Anwender von solchen "gecrackten" Smart-Cards (z.B. für Pay-TV) sind zwar nicht direkt von dem neuen Gesetz betroffen, machen sich aber u.U. auch nach §265a StGB (Erschleichung von Leistungen) strafbar.
Der Entwurf des ZKDSG ist hier zu finden.