Trotz zahlreicher Proteste hat das EU-Parlament heute der Lockerung des Datenschutzes in der EU zugestimmt.
Die verabschiedete Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" erlaubt es den Mitgliedsstaaten, die Schutzbestimmungen für die Verbindungsdaten zu lockern, um so "Strafverfolgungen durchzuführen oder die nationale und öffentliche Sicherheit zu schützen". Damit ist der Weg frei für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ("data retention").
Vorratsdatenspeicherung bedeutet, daß die Verbindungsdaten der Telekommunikationsteilnehmer nicht erst nach einer behördlichen Anordnung individuell gesichert und aufbewahrt werden, sondern pauschal für alle Teilnehmer im voraus und ohne einen Anfangsverdacht. Dadurch können die Sicherheitsbehörden bei Bedarf auf weit in der Vergangenheit liegende Verbindungsdaten zurückgreifen. Bisher mußten die Verbindungsdaten achtzig Tage nach Rechnungserstellung wieder gelöscht werden.
Datenschützer und Menschenrechtler warnen vor einer solchen pauschalen Datenspeicherung, da sie dadurch die fundamentalen Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit gefährdet sehen. Außerdem stelle ein solches Vorgehen eine Abkehr von der Unschuldsannahme dar, da die Vorratsdatenspeicherung ja insbesondere Unschuldige betreffe. Selbst der Bürgerrechts-Ausschuß der EU hatte sich gegen die Lockerung des Datenschutzes ausgesprochen. Darauf verwiesen auch die 16.206 Unterzeichner eines Aufrufes an die Parlamentarier.