Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die sogenannte Online-Durchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systeme erlauben sollte, eine deutliche Absage erteilt. Zugleich definierten die Richter ein neues Grundrecht, das den Bürger in seinem digitalen Leben weitgehend vor dem Zugriff des Staats schützt.