English (Aktiv: Deutsch)

Calendar

Suchergebnisse für Suchbegriff: stellungnahme

Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung

Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter lehnen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ab.

Chaos Computer Club erneuert Kritik am Gesetzentwurf zur De-Mail

Der Chaos Computer Club (CCC) erneuert seine Kritik am Gesetzentwurf zu De-Mail in einer Stellungnahme [1] anläßlich der Expertenanhörung [2] im Innenausschuß des Bundestages am Montag, den 7. Februar 2011. Insbesondere aufgrund der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und des einfachen Zugriffes staatlicher Bedarfsträger lehnt der CCC den Entwurf ab.

Stellungnahme

Pressekonferenz und Stellungnahme

Antwort auf die Stellungnahme der Telekom

Die Deutsche Telekom AG hat mit einer Stellungnahme auf die Bitte des CCC reagiert, ihre Kunden auf die Sicherheitsprobleme in ihrem Verwaltungsframework OBSOC hinzuweisen. Weiterhin wird "die gesamte Plattform [...] einem zusätzlichen intensiven Sicherheitscheck" unterworfen.

Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Auf vielfältige Nachfrage hin stellen wir sie hiermit gern der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Stellungnahme an den niedersächsischen Landtag zum Staatstrojaner

Der Chaos Computer Club (CCC) erneuert seine Forderung nach Offenlegung des Quelltextes der Spionagesoftware.

CCC veröffentlicht schriftliche Stellungnahme zur Antiterrordatei

Anläßlich einer Anhörung am 6. November 2012 wurde der Chaos Computer Club (CCC) im Rahmen eines Beschwerdeverfahren gegen das Antiterrordateigesetz (ATDG) vor dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger befragt. Die vorgetragenen Argumente wurden nun in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zusammengefaßt.

Sicherheitsdesaster im Webangebot der Telekom

Sämtliche Online-Services des Dienstes T-Mart Web-Services des Unternehmens T-Systems (Deutsche Telekom), die auf dem sogenannten Framework "OBSOC" basieren, weisen Sicherheitsprobleme auf. Alle Benutzerkonten in diesen Systemen müssen daher als kompromittiert betrachtet werden. Dies berichtet das wissenschaftliche Fachblatt "Die Datenschleuder" des Chaos Computer Clubs in seiner aktuellen Ausgabe.

Klarstellung zu Wikipedia vs. Tron

Zur Zeit kann man in der Presseberichterstattung von der Auseinandersetzung zwischen den Eltern von Tron und einigen Wikipedia-Aktivisten lesen. Dabei geht es um die Nennung des bürgerlichen Namens im Wikipedia-Artikel zu Tron. In der Presse wird häufig der Eindruck erweckt, der Chaos Computer Club beteilige sich an diesem Streitfall. Dies ist nicht zutreffend.

Bundestrojaner in ELSTER-Software entdeckt

Untersuchungen des Chaos Computer Clubs ergaben, daß der Bundestrojaner über die aktuelle Version der ELSTER-Software verbreitet wird.

Online-Durchsuchung bei der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat kürzlich zugeben müssen, daß auf zahlreichen ihrer Regierungscomputer monatelang Spionageprogramme installiert waren, die sensible Informationen ins vermutlich chinesische Ausland weiterleiteten und Datenbestände unbemerkt veränderten. Der Chaos Computer Club bedauert den dadurch entstandenen politischen Schaden, kann aber nicht umhin, auf den offenbar gewordenen eklatanten Mangel an technischem Sachverstand hinzuweisen. Der CCC fordert die Bundesregierung angesichts dieser Online-Durchsuchung Made in China auf, ihre Position zum heimlichen Ausspionieren der Bürger mit dem sog. Bundestrojaner zu überdenken.

Wahlcomputer ausgemustert: Niederlande wählt wieder auf Papier

Die Regierung der Niederlande hat entschieden, die Verordnungen, auf denen die Zulassung der NEDAP-Wahlcomputer beruhen, zurückzuziehen. Damit wird in den Niederlanden nun wieder mit Papier und Stift gewählt.

Pressemitteilung BioP2-Studie

CCC warnt vor Biometrie-Desaster bei neuen Reisepässen

§ 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sogenannten Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, daß der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.

Schwarzer Tag für die Demokratie in Hessen – Staatsgerichtshof lässt Wahlcomputer zu

Wie der Staatsgerichtshof in Hessen heute nachmittag bekannt gab, dürfen bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag die NEDAP-Wahlcomputer nun doch eingesetzt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit formalen Gründen, da eine Überprüfung prinzipiell erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren zulässig sei. Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen. Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert dies, da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden.

Chaos-Aktivitäten Biometrie

Mitglieder des Chaos Computer Clubs haben sich in den letzten Jahren mit biometrischen Systemen befaßt, Artikel in Zeitschriften und Pressemitteilungen veröffentlicht und Vorträge gehalten. Hier findet sich ein Querschnitt durch unsere Aktivitäten.

Themen

Publikationen

Chaos Computer Club unterzeichnet Offenen Brief an die Bundesjustizministerin

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt nachdrücklich das Anliegen des Offenen Briefes und setzt sich für das Recht für jedermann ein, weiterhin unbeobachtet und frei kommunizieren zu können. Nachdem die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als verfassungswidrig verworfen wurde, ist es Aufgabe der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sich dafür einzusetzen, daß endlich auch die EU-Richtlinie abgeschafft wird.

Chaos Computer Club analysiert aktuelle Version des Staatstrojaners

Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde jüngst eine noch fast fabrikneue Version des Staatstrojaners zugetragen. Der Vergleich zur älteren, vom CCC bereits analysierten Version mit dem aktuellen Schnüffel-Code vom Dezember 2010 förderte neue Erkenntnisse zutage. Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert, beliebiger Code nachgeladen und auch die angeblich "revisionssichere Protokollierung" manipuliert werden. Der CCC fordert daher einen vollständigen Verzicht auf Trojanereinsätze in Ermittlungsverfahren.

Tags