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Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette

2009-03-04 22:45:59, erdgeist

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern nicht verfassungsgemäß ist. Vielmehr müssen Wahlen in Deutschland von jedermann ohne Expertenwissen nachvollzogen werden können. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, den der Chaos Computer Club zum Kernpunkt seiner Kampagne gegen Wahlcomputer gemacht hatte, wurde vom BVerfG als wesentlich für die Durchführung demokratischer Wahlen definiert. Hingegen ist die Geschwindigkeit der Ergebnisermittlung keine Anforderung an eine Wahl. Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott.

In seiner heutigen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl im Jahre 2005 haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass nachvollziehbare und geheime Wahlen zum Kern unseres demokratischen Systems gehören. Dieser wird durch den Einsatz von Wahlcomputern ausgehöhlt. Es müsse auch "Menschen ohne technische Fachkenntnisse" möglich sein, die Wahl komplett nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.

Die bisher praktizierte und vom Bundesinnenministerium und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt propagierte Kultur des Expertentums, bei der sich die Wähler auf eine vorab festgelegte Vertrauenswürdigkeit der Computersysteme verlassen müssen, hat sich damit erledigt. Der demokratische Urakt darf nicht der unmittelbaren Kontrolle der Wählers entzogen werden.

"Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden", sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club.

Zwar hat das BVerfG die Tür für elektronische Wahlen einen Spalt breit offengelassen, allerdings nur, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und -auszählung überprüfen kann. Diese Anforderungen an Wahlcomputer bedeuten jedoch defacto ein Verbot, da die ökonomischen Argumente für den Einsatz von Wahlcomputern hinfällig werden, sobald mindestens ein Wähler das Nachzählen der Papierstimmen verlangt.

Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden, "Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen."

Gleichzeitig stärkte das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der geheimen Stimmabgabe, was die Einführung von Online-Wahlsystemen erheblich erschwert. Kernprobleme etwa von Internet-Wahlsystemen sind – neben der mangelnden öffentlichkeit – möglicher Stimmenkauf oder die Abgabe einer Stimme von jemand anderem als dem Computerbesitzer.

Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. "Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.", so Engling weiter, "Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein."