Wie der Staatsgerichtshof in Hessen heute nachmittag bekannt gab, dürfen bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag die NEDAP-Wahlcomputer nun doch eingesetzt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit formalen Gründen, da eine Überprüfung prinzipiell erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren zulässig sei. Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen. Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert dies, da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte mit Hilfe einer hessischen Wählerin am 4. Januar 2008 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um den Einsatz der umstrittenen Wahlcomputer bei der hessischen Landtagswahl zu verhindern. Der CCC kritisiert in diesem Antrag vor allem die fehlende Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses und bezweifelt die Amtlichkeit der Wahl insgesamt. Jahrelang versprach der deutsche Importeur HSG Wahlsysteme den Gemeinden, die teuren NEDAP-Wahlcomputer seien sicher. Erst die gemeinsamen Untersuchungen des CCC mit der niederländischen Stiftung "Wij vertrouwen Stemcomputers niet" hatten die Manipulationsanfälligkeit erwiesen. [1] Die auf Initiative des CCC gestarteten Wahlbeobachtungen hatten danach zudem schwere Mängel beim Einsatz der Wahlcomputer in den Gemeinden öffentlich gemacht.
Eine detaillierte Würdigung der technischen Sachverhalte führte das Gericht im Rahmen der Eilentscheidung nicht durch, da dies im Zweifel einer Wahlprüfung vorbehalten bleiben müsse. Durch diese Entscheidung wird tausenden hessischen Wählern die Möglichkeit zur Abgabe ihrer Stimme auf die traditionelle und vertrauenswürdige Weise mit Zettel und Stift verwehrt.
Wahlvorstände, Wahlhelfer und Wähler haben keine Möglichkeit mehr, die Wahl zu überprüfen – eine Nachzählung besteht einzig aus einem nochmaligen Ausdruck des Ergebniszettels. Nicht einmal die tatsächliche Übereinstimmung der eingesetzten Wahlcomputer mit der behaupteten Musterbauart oder die fehler- und manipulationsfreie Funktionsweise der Software im Computer ist nachvollziehbar. Diese bleiben nach wie vor Geschäftsgeheimnis des Herstellers.
Die Ablehnung des Antrages offenbart eine massive Lücke im Wahlrecht. Der Wähler kann das Wahlverfahren aus formalen Gründen nicht auf dem Rechtswege vorab prüfen lassen, obwohl hier offensichtlich schwerwiegende Bedenken vorliegen. Ihm wird nur der Weg des Einspruchs nach der Wahl bleiben.
Beim Chaos Computer Club haben sich bereits jetzt eine Reihe von Wählern gemeldet, die einen Wahleinspruch nach der Wahl beabsichtigen. Zur Feststellung von zu erwartenden Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen die – sachlich nicht zielführenden – Prozeduren bei der Wahldurchführung werden der CCC und befreundete Organisationen umfangreiche Wahlbeobachtungen durchführen. Bereits bei den vom hessischen Innenministerium als "Sicherheitsmaßnahme" angeordneten Testwahlen wurden umfangreiche Verstöße gegen die vorgeschriebenen Prozeduren beobachtet. Das Kernargument der Befürworter von NEDAP-Wahlcomputern ist, dass die Systeme zwar manipulierbar, aber durch zusätzliche Prozeduren hinreichend sicherbar seien. Diese Annahme wurde hier, wie auch bei vergangenen Wahlbeobachtungen, deutlich widerlegt.
Die Art und Weise, wie während des Verfahrens von Seiten der hessischen Regierung und der betroffenen Gemeinden argumentiert wurde, offenbart eine erschreckende Einstellung zu demokratischen Wahlen. Bequemlichkeit und Geschwindigkeit der Auszählung scheinen oberstes Ziel zu sein. Die verfassungsmäßigen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Amtlichkeit der Wahl sowie das Wahlgeheimnis werden zu bloßen Nebensächlichkeiten deklariert, der kritische Wähler zum Störfaktor erklärt.
Eine erschreckende Form der Demokratieverweigerung wurde in der Stellungnahme der Gemeinde Viernheim dokumentiert. Hier erklärten die beiden "Volksparteien" SPD und CDU in trauter Eintracht, keine Wahlhelfer entsenden zu wollen, wenn die Wahlcomputer verboten würden. Einige Wahlhelfer starteten gar eine Unterschriftenaktion, um auch in Zukunft nicht mehr zählen zu müssen. Angesichts dieser Einstellung sollten die Viernheimer Politiker vielleicht eine Karriere in der einen oder anderen mittelasiatischen Diktatur ins Auge fassen. Dort wird ein reibungsloser Ablauf der Wahlen ohne Nachzählen auch sehr geschätzt, kommentierte Dirk Engling, Sprecher des CCC.
In einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Wahlcomputern im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 wird eine Entscheidung in den nächsten Monaten erwartet. Der Chaos Computer Club hatte für das Gericht eine ausführliche Darlegung der Manipulationsmöglichkeiten und prinzipiellen Probleme von Wahlcomputern verfasst. [2]
Die Eilentscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes wird die Bewegung zur Abschaffung von Wahlcomputern in Deutschland nicht aufhalten. Die zunehmenden Zweifel vieler Wähler an der Vertrauenswürdigkeit von NEDAP-Wahlcomputern sollten auch fortschrittsgläubigen Politikern zu denken geben. "Vielleicht wird auch in Deutschland bald nur noch darüber gestritten, ob ein Mandat ohne Manipulationen zu Stande gekommen ist. Mandatsträger sollten verstehen, dass eine wachsende Zahl an Bürgern berechtigte Zweifel an computerisierten Wahlverfahren haben", fasste CCC-Sprecher Dirk Engling zusammen.