Am Dienstag, dem 9. Juli, beginnt das Verfahren gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es geht um die europaweite Zukunft der Vorratsdatenspeicherung und um das Verhältnis zwischen europäischen Menschenrechten und Überwachungsmaßnahmen.
Der EuGH soll darüber entscheiden, ob die lückenlose und anlaßlose Überwachung aller europäischen Telefon-, SMS- und E-Mail-Verbindungsdaten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.
Das Verfahren wurde durch vier Kläger vor Gericht gebracht, einer aus Irland und drei aus Österreich. Eine der Verfassungsbeschwerden wurde vom AK Vorrat in Österreich initiiert, ihr schlossen sich 11.139 Österreicher an. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2012 wegen Bedenkens bezüglich der Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung ein Ersuchen an den EuGH gerichtet. [1] Die Fragen des EuGH an die Verfahrensbeteiligten haben deutlich gemacht, daß der sich Gerichtshof kritisch mit dem massenhaften Datensammeln und den Einschnitten bei der Privatsphäre auseinandersetzen wird.
Daß der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ irgendwie negativ belegt ist, hat jetzt selbst die CDU bemerkt. Angesichts der vielen bekanntgewordenen Spionageprogramme, beispielsweise Prism der NSA und Tempora des GCHQ, ist es an der Zeit, den Geheimdiensten nicht noch weitere Datenhalden anzudienen und den verfehlten Weg der grundlosen Speicherung von Bewegungs- und Kommunikationsdaten nicht weiter zu beschreiten. Der Vorratsdatenspeicherung gehört die europäische Rechtsgrundlage entzogen!
Wir möchten Teilnehmer an der Anhörung bitten, sich bei uns zu melden (presse(at)ccc.de), wenn sie planen, live aus der Anhörung zu berichten oder zu twittern (Hashtag #VDSEuGH). Die österreichische Zeitung Der Standard wird live aus der mündlichen Verhandlung in Luxemburg tickern. [2]
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