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Netzneutralität: Stellungnahme zum Zero-Rating-Angebot „Vodafone Pass“

2018-01-21 21:46:00, salgar

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit das Angebot „Vodafone Pass“ hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zur Netzneutralität. Der Chaos Computer Club wurde um Stellungnahme gebeten und veröffentlicht seine Bewertung. Der Fortbestand von Zero-Rating-Angeboten wie „Vodafone Pass“ ist nicht akzeptabel, da das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird.

Vodafone bietet einigen „Partnerunternehmen“ seit Oktober vier neue „Pass“-Kategorien (Chat, Social, Music, Video) an, die Kriterien dafür liegen allerdings nicht transparent vor. Die in diese „Pässe“ aufgenommenen Apps bekommen den Vorzug, dass die Nutzung nicht auf das Inklusivvolumen der Kunden angerechnet wird.

Faktisch entsteht dadurch die Situation, dass sowohl Vodafones Endkunden dafür bezahlen als auch Diensteanbieter als „Partner“ des Konzerns vertraglich gebunden werden. Nicht-kommerzielle Angebote, wie sie der Chaos Computer Club (CCC) beispielsweise unter media.ccc.de oder als Streaming-Dienst bei vielen seiner Veranstaltungen und Podcasts bereitstellt, haben dabei ein strukturelles Nachsehen und werden benachteiligt. Der CCC hat jedoch ein hohes Interesse daran, seine Inhalte gemäß seiner Satzung als frei zugängliches, einfach lizenzierbares und kostenloses Bildungsangebot möglichst vielen Menschen anzubieten.

Auch jenseits von strukturell benachteiligten Video- und Audioangeboten entstehen durch „Vodafone Pass“ ungewünschte Effekte: Die vier angebotenen Kategorien sind willkürlich gewählt und diskriminieren einige Dienste, die prinzipbedingt dezentral sind und in keinen „Pass“ aufgenommen werden können, weil es keinen einzelnen Anbieter gibt, mit dem Vodafone überhaupt einen Vertrag schließen könnte. Beispiele sind Dienste wie Jabber (XMPP) oder E-Mail.

Um „Partner“ von Vodafone zu werden, wird zudem eine App vorausgesetzt. Ein Video oder einen Stream ganz normal über den Browser sehen zu wollen, ist dabei nicht vorgesehen. Das benachteiligt zusätzlich alle Angebote, die über keine spezielle App verfügen, sondern ihre Dienste über das Web anbieten.

Für Verstöße gegen die Netzneutralität bei Zero-Rating-Angeboten können Strafen festgesetzt werden, allerdings erst, nachdem die Bundesnetzagentur etwaige Verstöße prüft und feststellt. Der CCC legt in seiner Stellungnahme dar, welche Nachteile in Fragen der Meinungsvielfalt durch Angebote wie „Vodafone Pass“ entstehen und warum gegen die Netzneutralität verstoßen wird.

Netzneutralität bezeichnet das Prinzip, dass Netzkonzerne einzelne Datentransport-Dienste nicht bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Sie schützt Internetnutzer und Online-Dienste vor Diskriminierung durch Telekommunikationsunternehmen, die die Infrastruktur betreiben. Zero-Rating-Angebote missachten die EU-Verordnung (2015/2120), die Prinzipien der Netzneutralität und die Anforderung nach einer gleichberechtigten und nicht-diskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs. Das gilt sowohl bei dem Telekom-Angebot „StreamOn“ als auch bei „Vodafone Pass“.

Links:

Stellungnahme des CCC 
an die Bundesnetzagentur zum Zero-Rating-Angebot „Vodafone Pass“