im Zentrum für Informatik und Medientechnologien der Hochschule Bremen, Flughafenallee 10, Bremen
Die Strafanzeige gegen das BSI wegen eines Verstoßes gegen den Hackerparagraphen zeigt die Brisanz dieser neuen Strafnorm. Müssen alle Unternehmen, die IT-Sicherheitstests durchführen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage ihre angebotenen Dienstleistungen aufgeben oder sind sie nur geringfügig in ihrem Tagesgeschäft eingeschränkt? Nicht nur die strafrechtlichen Aspekte des § 202c StGB sind aber für die Praxis von Bedeutung. Die Norm hat Auswirkungen in Arbeitsverhältnisse hinein und kann den Konkurrenzkampf beeinflussen.
Referenten ist Rechtsanwalt Thomas Feil
Weitere Informationen wie immer unter: http://www.ccchb.de/wiki/Winter_of_Privacy_2007/2008