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Elektronische Gesundheitskarte

Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur einher, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüberhinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Schutz der Patientendaten

Die neue eGK verfügt über mehrere Funktionen, die im Chip in unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung der Funktionen

  • Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus),
  • elektronisches Rezept (anstelle des Papierrezeptes, das Rezept wird vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen).

Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden, Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus der Patientenkarte) und auf den Servern der gematik gespeichert. Wenn der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt.

Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch datenschutzfreundlich, wenn der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen Schlüssel hätte. Doch für den Fall, daß die eGK mit dem geheimen Schlüssel abhandenkommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den geheimen Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar verfügt die gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die damit beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH". Diese ist jedoch nicht ausreichend organisatorisch getrennt gehalten, um einen Zugriff durch Behörden oder Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit ausschließen zu können.

Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte gespeicherten werden können. Im Gespräch ist zudem, die eGK als Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG nutzen zu können.

Kosten

Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der Beratungsfirma Booz/Allen/Hamilton zugespielt worden. Daraus ergibt sich, daß zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten waren – im Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten.

Die aktuellen tatsächlichen Kosten sind nicht bekannt. Ärzte kritisieren vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen.

Ich will keine eGK, was kann ich tun?

Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings kann der Arzt die Behandlung verweigern bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine gültige Karte verfügt, gibt es aber keinen Grund, der Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muß – auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten.