Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen
Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen. Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt. Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und "Reißer" wird dadurch belegt.
Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.
Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen. Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich aufgetreten.
Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und unverändert sehen zu dürfen.
Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der Fragende zusammengeschlagen wird.
Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant" genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine Bürgerrechtsdemonstration.
Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr erfolgreich folgende Äußerungen untersagt:
Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr)
"Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus."
Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin am 21.9.2009:
"Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.
Handelnde Personen:
Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden.
In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 heißt es: "[...] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern bedrängt und behindert."
Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine "Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines "Schlägers"?
Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers
Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet.
Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser (gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger".
Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren Polizeigewalt gesorgt.
Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06 Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte" gesponnen.
Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab
a. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine oder kehrt er zwei Meter zurück usw.
b. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des Gewaltopfers:
Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der "Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" gar nicht möglich.
Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf. Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger".
aa. Vorgeschichte:
Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer "Zeugenaussage": "Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."
Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "...wurde eine weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen. ... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung Streesemannstraße zu verlassen ... "
Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das Gewaltopfer gefolgt.
Der "Schläger" behauptet weiter: "Allen Aufforderungen kam er zu keiner Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."
Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "... schrie mich eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. ....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."
bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme
Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "Um zu verhindern, daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt werden."
Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen ihre Griffe und entfernten sich."
Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während (Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten ... mittels Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."
Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den Schilderungen der Auskunftspersonen?
Sie nimmt auf: "In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war, wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte. Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte. Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."
Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet sich in dieser "Strafanzeige".
28.10.2009
Rechtsanwalt Eisenberg