Dem CCC ist ein Dokument aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zugegangen, in dem der Einsatz eines Trojaners zum Abhören von Skype-Telefonaten ausführlich beschrieben wird. mehr …
Wie der Staatsgerichtshof in Hessen heute nachmittag bekannt gab, dürfen bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag die NEDAP-Wahlcomputer nun doch eingesetzt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit formalen Gründen, da eine Überprüfung prinzipiell erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren zulässig sei. Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen. Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert dies, da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden. mehr …
Der Chaos Computer Club (CCC) hat mit Hilfe einer hessischen Wählerin beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der dortigen Landtagswahl gestellt. mehr …
Der Chaos Computer Club ist stolz, in Bestzeit Mitschnitte der Vorträge vom 24. Chaos Communication Congress veröffentlichen zu können. Sie sind inzwischen per BitTorrent verfügbar. mehr …
Unter dem Motto "Volldampf voraus!" lädt der Chaos Computer Club zum Congress in Berlin ein. mehr …