Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur einher, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüberhinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die zum 1. April 2008 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kann nicht wie geplant stattfinden. Das technische Großabenteuer der Bundesregierung wird ohne funktionierende Sicherheitsinfrastruktur anlaufen. Damit legt das datenschutztechnisch fragwürdige und seit Jahren umstrittene Projekt einen erneuten Fehlstart hin.
Dokumentation eines Technologie-Desasters: Der CCC-Abteilung Dokumentenbefreiung ist eine interne Kosten-Nutzen-Analyse zur elektronischen Gesundheitskarte zugespielt worden.