Die Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) begrüßen die Entscheidung des Gerichts, sich der Spionagevorwürfe gegen den GCHQ im Schnellverfahren anzunehmen. Die Richter sollen feststellen, ob die jüngst bekanntgewordenen Internetüberwachungsprogramme des britischen Geheimdiensts Rechtsgrundsätze verletzen.