Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur einher, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüberhinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Einige Krankenkassen fordern derzeit ihre Mitglieder auf, Fotos zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte einzusenden. Dabei sind wichtige Sicherheitsfragen des Systems nicht geklärt. Der Chaos Computer Club rät allen Versicherten, kein Foto einzusenden.