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FAQ Kulturwertmark

Was ist denn daran besser als eine Kulturflatrate?

Bei einer Kulturflatrate entscheidet eine zentrale Organisation – wie etwa die GEMA – über die Verteilung der Gelder. Diese Entscheidungen stimmen erfahrungsgemäß weder mit den Vorlieben der Zahlungspflichtigen überein noch unterstützen sie eine gesellschaftlich sinnvolle Kulturentwicklung. Die Alternative – eine Komplettüberwachung des Netzes zur Downloadzahlenermittlung – ist noch weniger wünschenswert.

Von wem wird das Geld eingesammelt?

Die langfristige Idee ist, daß alle steuerpflichtigen Bürger zum System beitragen und daran teilnehmen können. Da anfangs die technische Ausgestaltung des Systems eher online-lastig sein wird und Netznutzer einerseits auch am meisten Filesharing betreiben und andererseits am stärksten von einer digitalen Allmende profitieren werden, ist eine Erhebung auf der Basis eines Zuschlags zu Internetzugängen denkbar. Dies wird allerdings mehr Bürokratie auf der Erhebungsseite erzeugen, da etwa Personen mit mehreren Internetzugängen nicht mehrmals zur Kasse gebeten werden sollen.

In welcher Organisationsform sollte das Kulturwertmark-System realisiert werden?

Wir schlagen vor, das System als eine vom Staat initial finanzierte, aber vollständig unabhängige Stiftung zu realisieren, die von den Ländern Hilfe beim Erheben der Beiträge erhält (oder alternativ mit den ISPs Verträge über Einzug und Weiterleitung abschließt). Die Besetzung des Exekutivgremiums der Stiftung sollte hälftig per allgemeiner Wahl unter den Teilnehmern und Künstlern erfolgen, so daß die Interessen beider Seiten adäquat repräsentiert sind. Stimmberechtigt ist, wer mindestens für eine festzulegende Zeit (etwa drei Monate) in das System eingezahlt hat. Wenn die Anzahl der Benutzer um eine signifikante Zahl gestiegen ist, sind Neuwahlen durchzuführen. Eine Besetzung analog der Quotenregelung wie bei den Rundfunkräten hat sich nicht bewährt und ist undemokratisch.

Stiftungsposten sollten zeitlich beschränkt werden. Das Budget der Stiftung soll schmal gehalten und auf die technische Durchführung ausgerichtet sein. Der Verwaltungs-Overhead sollte aus den Zinsgewinnen des Stiftungsvermögens gedeckt werden, so daß eine hundertprozentige Auszahlungsquote der erhobenen Beiträge an die Künster erreicht wird und keine Transaktionsgebühren erhoben werden müssen. Eine privatwirtschaftliche Lösung ist nicht erstrebenswert, Interessenskonflikte wären hier vorprogramiert, die Auszahlungsquote sänke.

Die Entwicklung der nötigen Software muß als Open Source auf der Basis offener Standards erfolgen und von der Stiftung finanziert werden. Etwa notwendige Patente sind aus dem Stiftungsvermögen anzukaufen. Die Stiftung muß finanziell so ausgestattet werden, daß sie den fortlaufenden Betrieb inklusive aller notwendigen Organe (wie Schiedsgerichte, Softwareentwicklung, technischer Betrieb etc.) aus den Stiftungserträgen bestreiten kann.

Wer legt die Höhe des Betrages fest?

Die Höhe des monatlichen Betrages hängt von der Bedeutung ab, die wir als Gesellschaft Kunst und Kultur zugestehen. Mit den derzeit über 25 Millionen Internetanschlüssen in Deutschland wären mit fünf Euro pro Monat potentiell über 1.500 Millionen Euro pro Jahr an verteilbarem Geld verfügbar. Die Höhe des monatlichen Beitrags sollte durch das demokratisch gewählte Stiftungskomitee festgelegt oder per Abstimmung ermittelt werden.

Ist das nicht sozial ungerecht? Was ist, wenn ich mehr Punkte erwerben will?

Die Frage ist hier, welches Ziel mit dem Kulturwertmark-System erreicht werden soll. Bisher ist der Zugang zu Werken der Kunst nur selten kostenfrei möglich und benachteiligt daher finanziell Schwächere. Ausgeglichen wird das durch die Kulturförderung, subventionierte Tickets und andere Maßnahmen. Eine Staffelung des Beitrags zum System der Kulturwertmark nach Einkommen wäre sicher denkbar, würde aber die Bürokratiekosten erhöhen. Wir schlagen daher vor, daß der Beitrag für alle gleich ist, es jedoch jedem freisteht, mehr Kulturwertmark zu erwerben, und die Kosten bis zu einer gewissen Höhe steuerlich abzusetzen. Dadurch wird ein niedrigschwelliger Anreiz erzeugt, mehr Geld für Kunst und Kultur auszugeben.

Wie funktioniert die Registrierung der Werke?

Der Künstler (oder der von ihm beauftragte Verwerter) reichen in einem Online-Verfahren das Werk zur Registrierung ein. Dabei muß glaubhaft versichert werden, daß das Werk eigenschöpferisch vom Künstler erstellt wurde und er die Urheberrechte besitzt. Das Werk bekommt eine eindeutige Bezeichnung und eine Kulturwertmark-ID, die für die weitere Abrechnung benötigt wird. Von jedem Werk ist bei Einreichung eine digitale Kopie bei der Stiftung in einem unverschlüsselten, DRM-freien Format entsprechend den Vorgaben der Satzung zu hinterlegen, um bei Erreichen des Auszahlungsziels einen Übergang in die digitale Allmende ohne Verzug oder Streitigkeiten zu erreichen.

Wird es Einreichungsbetrug geben? Wie wird damit umgegangen?

Betrug, etwa durch Einreichung von fremden Werken unter eigenem Namen, wird natürlich vorkommen, allerdings auch verfolgt und bestraft. Die Stiftung hat für effektive Stichproben ein gewisses Budget sowie ein niedrigschwelliges Meldesystem bereitzustellen. Der Künstler bzw. der von ihm beauftragte Verwerter begeben sich mit der Einreichung in eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung, ähnlich wie es bereits heute bei Verlagen der Fall ist. Plagiatoren und Einreicher fremder Werke werden öffentlich benannt, strafrechtlich verfolgt und von der weiteren Teilnahme am System ausgeschlossen. Die Einkünfte aus dem System sind normal steuerpflichtig, so daß es keine Anreize für Betrug über zugekaufte Kulturwertmark gibt.

Ist das Micropayment sicher?

Als technische Basis kann das ehemals als DigiCash bekannte, auf sogenannten Blind Signatures beruhende System dienen, dessen Basispatente 2005 ausgelaufen sind. Die Kryptographie für anonymes, kryptographisch gesichertes Micropayment ist hinreichend gut erforscht und bei entsprechender öffentlicher, einsehbarer Umsetzung auch hinreichend sicher zu implementieren. Da die Beträge pro Nutzer sehr klein sind, kann ein entsprechend niederschwelliges, unkompliziertes Verfahren gewählt werden, daß primär gegen massenweise automatische Transaktionsauslösung etwa durch Trojaner gesichert werden muß. Ziel sollte eine auch von anderen Ländern wiederverwendbare Lösung sein, die als öffentlicher Referenzstandard mit freier Software realisiert wird.

Wie wird der Schwellwert für den Übergang in den Allgemeinbesitz festgelegt?


Hier gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten. Die erste ist eine generelle Festlegung etwa je nach Umfang des Werks, seiner Schöpfungshöhe und dem zur Erstellung nötigen Aufwand. Die zweite ist, den Künstler die Höhe selbst festlegen zu lassen. In der Praxis wird vermutlich ein kombiniertes System von Orientierungswerten und Maximalkappungsgrenzen zur Anwendung kommen, bei der die Stiftung Empfehlungen ausspricht, denen der Künstler dann folgen kann oder nicht. Wichtig ist hier, daß das Ziel der Schaffung einer digitalen Allmende nicht durch unrealistisch hohe Schwellwerte unterminiert wird. Hier hat die Stiftung steuernd einzuwirken.

Wünschenswert ist zusätzlich ein automatischer, zeitlicher Schwellwert, der noch unterhalb der dann reduzierten Urheberrechtsschutzfristen liegt. Beispielsweise geht nach fünf Jahren automatisch jedes Werk in die Allmende über, unabhängig von den bis dahin aufgelaufenen Zahlungen. Die Möglichkeit, weiter Einnahmen zu generieren, besteht auch nach dem Übergang des Werkes in die Allmende.

Wer verwaltet und erhält die Werke im Allgemeinbesitz?

Die Werke im Allgemeinbesitz müssen jederzeit für alle frei in digitaler Form zugänglich sein. Wenn die Deutsche Zentralbibliothek sich in der Lage sieht, diese Anforderung zu erfüllen, wäre sie sicher eine geeignete Institution. Prinzipiell ist mit dem Übergang in den Allgemeinbesitz eine Verantwortung der Allgemeinheit zum Erhalt und Zugänglichhaltung der Werke verbunden, für die entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Physische Werke (Plastiken, Bilder etc.) kommen in einen Kunstwerke-Pool, aus dem sich die deutschen Museen für Ausstellungen bedienen können. Werke, die den monetären Schwellwert für den Übergang in die Allmende nicht erreichen, können auch in rein digitaler Form archiviert und ansonsten im physischen Besitz des Künstlers belassen werden.

Muß für die Verteilung der nicht vergebenen Punkte nicht ein irrer Aufwand getrieben werden?

Nein. Es werden einfach zum Ende jedes Quartals die abgelaufenen Punkte aufsummiert und ins Verhältnis zu allen im Quartal vergebenen Punkten gesetzt. Konkret würde beispielsweise ein Künstler, der in einem Quartal 18% der verteilten Punkte bekommen hat, darüber hinaus 18% der ansonsten verfallenden Punkte dieses Quartals dazubekommen. Das Verfallsprinzip ist notwendig, um einen hohen Anreiz zur aktiven Nutzung des Systems zu schaffen und den "garantierter Mindestumsatz"-Effekt zu erzielen. Nur in dem seltenen Fall, daß kein einziger Punkt an einen Künstler verteilt wurde, wird auch kein Mindestumsatz erreicht.

Welche Änderungen am Urheberrecht soll es konkret als Gegenleistung geben?

Die konkrete Formulierung der notwendigen Änderungen am Urheberrecht bedarf aufgrund der Komplexität der existierenden Gesetze einiger Arbeit. Klar ist aber, daß für die durch das Kulturwertmark-System entstehende de-facto-Umsatzgarantie für schöpferische Tätigkeit im Gegenzug deutliche Abstriche an den derzeit bestehenden restriktiven Regelungen erfolgen müssen. Erforderlich sind mindestens:

1. Deutliche Verkürzung der Schutzfristen,
2. Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf kommerzielle Verstöße, also solche, die zum Zwecke der profitorientierten Gewinnerzielung erfolgen,
3. Änderung der verwerterorientierten Prämissen des derzeitigen Urheberrechts hin zu einem angemessenen Ausgleich zwischen Autoren- und Rezipientenrechten,
4. Sicherstellung, daß kein Durchgriff auf deutsche User durch internationale Abkommen etc. passiert,
5. Aufnahme von Klauseln, die es Autoren erlauben, auch bestehende Werke, die unter restriktiven Regeln lizensiert wurden, ins System einzustellen.

Für welche Arten Kunst ist das System geeignet, für welche nicht?

Für jede Art von Kunst, Kultur, schöpferischer Tätigkeit, die einen Werkcharakter hat, ist das System geeignet. Auch Ölgemälde können beispielsweise so in den Besitz der Allgemeinheit übergehen. Das Original geht dann auf Wanderschaft durch die staatlichen Museen, die digitalen Bildrechte stehen allen zur Verfügung.

Wie läßt sich eine Ballung von Zahlungen an die üblichen Mainstream-Big-Names verhindern, so daß statt weniger Millionäre viel mehr "kleine" Künstler ein Auskommen finden?


Eine Möglichkeit wäre die Aufteilung der Punkte in verschiedene Kategorien, so daß etwa nur zwanzig Prozent der Punkte in der Sparte Popmusik vergeben werden können. Die Nebenwirkungen einer solchen Regelung, inklusive der Entscheidung, wer die Anteile und die Kategorien festlegt und nach welchen Kriterien, müssen jedoch sorgfältig durchdacht werden. Eine womöglich technisch einfachere Lösung ist eine generelle Kappungsgrenze pro Werk oder pro Künstler.

Was ist mit internationalen Werken?

Jeder Anbieter kann dem jeweiligen System eines Landes (also auch mehreren gleichzeitig) beitreten. Die Konsequenzen des Beitritts sind für jeden Anbieter in dem gewählten Land gleich. Später wäre auch eine Zusammenfassung der nationalen Systeme zu einem größeren Ganzen denkbar.

Was wird die Rolle der Verwerter und Verlage in diesem System?

Die Verwerter und Verlage können sich wie bisher in der Vermarktung der Werke engagieren. Das umfaßt die öffentliche Aufführung, Datenträger-Distribution, Cover Art und Preview. Auch das Management der Künstler wird nach wie vor eine  Aufgabe der Verwerter sein.

Enden die Zahlungen an den Künstler irgendwann?

Nein. Auch nach Erreichen des Auszahlungs- bzw. Zeitziels und des Übergangs in die digitale Allmende bleibt es möglich, Zahlungen für ein bestimmtes Werk zu leisten, die dann an den Künstler ausgeschüttet werden. Die Verweildauer eines Werks im System ist prinzipiell unbegrenzt, um etwa auch "Spätzünderwerke" zu unterstützen, bei denen erst viele Jahre nach ihrer Schöpfung eine öffentliche Wertschätzung einsetzt.

Ist das nicht das Gleiche wie Flattr?

Seitdem wir angefangen haben, das Kulturwertmark-Modell zu diskutieren, sind einige der ehemaligen Betreiber des größten Bittorrent-Trackers The Pirate Bay auf ähnliche Gedanken gekommen. Ihr Konzept Flattr beruht auf einer freiwilligen monatlichen Spende und einer anteiligen Ausschüttung, je nachdem wievielen verschiedenen Künstlern man Geld im Abrechnungszeitraum zukommen lassen will. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, daß bei Flattr der gesamte Aspekt der Rechte am Werk ausgeklammert wird. Man gibt nur Geld an den Künstler, ohne daß sich dadurch die Verwertungsrechte verändern oder eine digitale Allmende gebildet wird. Es gibt auch kein Konzept einer Gegenleistung der Contentindustrie in Form eines entschärften Urheberrechts. Von Flattr läßt sich aber viel über akzeptierte und genutzte Formen des Ausgebens von Kulturwertmark lernen. Und nicht zuletzt: In Deutschland hat sich Flattr als am erfolgreichsten  erwiesen, es gibt hier offenbar viel Akzeptanz für derartige Modelle.

Funktioniert das auch für meine Podcasts? Oder meinen Online-Roman, den niemand drucken wollte?

Ja. Prinzipiell kann jedes schöpferische Werk ins System eingestellt werden. Auch ist vorstellbar, jeden Monat ein feste Zahl der Kulturwertmark, ähnlich wie ein Abonnement, an einen Künstler oder Journalisten zu vergeben, die dafür ihre regelmäßig produzierten Inhalte ins System einstellen.

 

Links:

Interview über Warnhinweis-Modelle und Kulturwertmark mit Frank Rieger