Der Chaos Computer Club e. V. (CCC) ist die größte europäische Hackervereinigung und seit über vierzig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen. Die Aktivitäten des Clubs reichen von technischer Forschung und Erkundung am Rande des Technologieuniversums über Kampagnen, Veranstaltungen, Politikberatung, Pressemitteilungen und Publikationen bis zum Betrieb von Anonymisierungsdiensten und Kommunikationsmitteln. Der Club besteht aus einer Reihe dezentraler lokaler Vereine und Gruppen. Diese organisieren regelmäßige Veranstaltungen und Treffen in vielen Städten des deutschsprachigen Raums. Der CCC vermittelt seine Anliegen über vielfältige Publikationswege und sucht stets das Gespräch mit technisch und sozial Interessierten und Gleichgesinnten. Außerdem fordert und fördert er den Spaß am Gerät und lebt damit die Grundsätze der Hackerethik.
In den bisher vierzig Fällen des Einsatzes von Spionagesoftware durch polizeiliche Bundesbehörden wurden in einem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten schwere Verstöße gegen geltendes Recht beanstandet. Die Ermittler schreckten auch nicht vor dem Aufzeichnen und einer Verschriftlichung von Telefonsex-Dialogen zurück. mehr …
Vom 18. bis 20. Mai 2012 findet in Köln die SIGINT, die Konferenz für Hacker, Netzbewohner und Aktivisten, statt. mehr …
Wir freuen uns, Euch nach Basel einladen zu dürfen. Dieses Jahr findet das Easterhegg von Karfreitag, den 6. bis Ostermontag, den 9. April statt. mehr …
Der Chaos Computer Club (CCC) erneuert seine Forderung nach Offenlegung des Quelltextes der Spionagesoftware. mehr …
Der Chaos Computer Club (CCC) hat am Sonntag, den 5. Februar 2012, eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt und einen neuen Vorstand gewählt. mehr …
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden. mehr …