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Der Chaos Computer Club e. V. (CCC) ist die größte europäische Hackervereinigung und seit über dreißig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen. Die Aktivitäten des Clubs reichen von technischer Forschung und Erkundung am Rande des Technologieuniversums über Kampagnen, Veranstaltungen, Politikberatung, Pressemitteilungen und Publikationen bis zum Betrieb von Anonymisierungsdiensten und Kommunikationsmitteln. Der Club besteht aus einer Reihe dezentraler lokaler Vereine und Gruppen. Diese organisieren regelmäßige Veranstaltungen und Treffen in vielen Städten des deutschsprachigen Raums. Der CCC vermittelt seine Anliegen über vielfältige Publikationswege und sucht stets das Gespräch mit technisch und sozial Interessierten und Gleichgesinnten. Außerdem fordert und fördert er den Spaß am Gerät und lebt damit die Grundsätze der Hackerethik.

 

Demo "Freiheit statt Angst"

2007-09-20 00:00:00, erdgeist

Kommt zur Demo in Berlin am Samstag, den 22. September, ab 14.30 Uhr! mehr …

CCCS – Verantwortlichkeit im Internet

2007-09-05 00:00:00, Unknown author

Haftung und Auskunftspflichten von Anbietern mehr …

CCCS – Das Versteckspiel mit Daten

2007-09-05 00:00:00, Unknown author

mehr …

CCCS – Was heißt hier eigentlich sicher?

2007-09-05 00:00:00, Unknown author

Vortrag über Grundzüge von Sicherheitsmanagement in der IT mehr …

Metarheinmain Chaosdays – mrmcd110b

2007-09-05 00:00:00, Unknown author

Die Metarheinmain Chaosdays diesmal in der Version 110b. mehr …

Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes

2007-08-31 00:00:00, webmaster

Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig. mehr …