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Bez-Reg Düsseldorf weist den Widerspruch der Provider zurück

2002-07-23 00:00:00,

Im Hick-hack um den "Medienmissbrauch" (Webseiten Bez-Reg Düsseldorf) hat Regierungspräsident Büssow die Widersprüche von Providern gegen die Sperrung von zwei US-Webseiten zurückgewiesen.

Am 6. Februar dieses Jahres gingen an über 80 in NRW ansäßige Provider und Hochschulen die Sperrverfügung raus, die aufforderte den Zugang zur Nutzung der Internet-Seiten http://www.stormfront.org und http://www.nazi-lauck-nsdapao.com im Rahmen des von Ihnen vermittelnten Nutzungsangebotes zu sperren (siehe auch unseren Artikel zur Netzzensur). Etwa die Hälfte der Provider legte bei der Bezirksregierung schriftlichen Widerspruch ein, der nun von dieser zurückgewiesen wurde.

Dabei nutzt sie die Lücke im Mediendienstestaatsvertrag aus, dass wenn sowohl an den Content-Provider (der Ersteller der Seiten) als auch Service-Provider (der die Webseiten anbietet) nicht herangetreten werden kann, der Access-Provider (der den Zugang zu den Seiten bereitstellt) der Sperrung nachkommen muss. Der Einwand der Access-Provider, dass vergleichsweise die Post oder Telefonieanbieter auch nicht wissen, ob deren Briefe oder Telefonate für rechtswidrige Inhalte verwenden werden, wies Büssow mit dem Hinweis ab, dass Webseiten kein Brief- bzw. Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG für sich beanspruchen können und keine Individualkommunikation dar-stellen. Die Informations-Inhalte von Web-Sites sind also, anders als beim Brief oder Tele-fongespräch, für jedermann zugänglich. Um ein Einsehen des Inhalts während der Übertragung zu vermeiden, empfehlen wir, soweit es vom Service-Provider angeboten wird, Webseiten mittels https verschlüsselt abzurufen.

Die von der Bezirksregierung bevorzugte Sperrmethode ist die DNS-Sperrung, die letztes Jahr den Stein ins Rollen brachte, und auch die einzige seit der Pleite von Filterpilot ist. Dazu wird im Nameserver des Providers die Webadresse der Seite herausgenommen oder auf eine andere Seite umgeleitet. Diese Sperrung ist sehr einfach zu umgehen; wir bieten die entsprechende Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellung. Die Bezirksregierung geht jedoch davon aus, dass ein Großteil der Nutzer sich nicht mit der Änderung der DNS-IP auskennt. Dieses räumte Regierunspräsident Büssow im aktuellen Ablehnungsschreiben und während der Demo im April durchaus ein (in Wort und Bild unter nachzusehen).

Büssow betont in seinem Schreiben, dass diese zwei Webseiten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle und nun die Ordnungsbehörden Maßnahmen zur Abwehr treffen werden. Wenn man sich mal ein wenig weiter im Web umsieht, findet man sehr viele Seiten, die durchaus stärker besagte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind.

Die Bezirksregierung weist in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung darauf hin, dass nun Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchbescheid eingelegt werden kann. Während Gesprächen auf der Demo im April war schon zu vernehmen, dass die Bezirksregierung es auf einen Musterprozess absieht, da die Lage derzeit uneinschätzbar ist.

Eine Sperrung von Webseiten bringt nichts. Diejenigen, die die Sperrung betreffen soll, wissen wie man um sie herum kommt. Das rechtsradikale Gedankengut wird weiterhin verbreitet. Ein Kampf gegen dieses an der Wurzel, also warum überhaupt dieses Gedankengut existiert und wie man Abhilfe schaffen kann, ist um einiges effektiver. Aber dafür müsste sich die Bezirksregierung (oder deren "Exekutive") direkt mit diesem Personenkreis auseinander setzen...